Unbeschwertes Fliegen in der Schwangerschaft

 

Wenn Sie sich in einer Schwangerschaft befinden, informieren wir Sie auf dieser Seite hinsichtlich Ihrer Flugreisetauglichkeit und was es sonst noch zu beachten gilt.

Unbeschwertes Fliegen in der Schwangerschaft
Für Frauen mit einem unkomplizierten Schwangerschaftsverlauf ist Fliegen unproblematisch. Wir empfehlen dennoch schwangeren Frauen, vorab mit ihrem Gynäkologen über die bevorstehende Flugreise zu sprechen.

Bis wann darf ich fliegen, wenn ich schwanger bin?

Bis zum Ende der 34. Schwangerschaftswoche, bzw. bis sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin können werdende Mütter mit einem unkomplizierten Schwangerschaftsverlauf ohne gynäkologisches Attest mit THAI fliegen. Ab der 28. Schwangerschaftswoche wird jedoch empfohlen, ein aktuelles Attest mit sich zu führen (das ärtzliche Attest darf nicht mehr als 7 Tage vor der geplanten Reise ausgestellt worden sein), in dem Folgendes ausgewiesen ist :

  • Die Bestätigung, dass die Schwangerschaft unkompliziert verläuft
  • Der erwartete Geburtstermin
  • Der Gynäkologe sollte ausdrücklich erwähnen, dass die Schwangerschaft die Patientin nicht an Flugreisen hindert
  • Wegen des erhöhten Thromboserisikos während der Schwangerschaft empfehlen wir, im Flugzeug Stützstrümpfe zu tragen

Unabhängig von den oben aufgeführten gesundheitlichen Voraussetzungen gelten in einigen Ländern davon abweichende Bestimmungen. Für den Fall, dass Ihnen aufgrund der länderspezifischen Gesetzeslage keine Flugerlaubnis erteilt werden sollte, übernimmt THAI keine Haftung. Gleiches gilt in Fällen, in denen Ihnen aufgrund der lokalen Gesetzeslage in Ihrem Reisezielland eine Einreise aufgrund Ihrer Schwangerschaft verweigert werden sollte. Es wird daher dringend empfohlen, sich vorher bei den zuständigen Behörden über die länderspezifischen Gesetzmäßigkeiten bezüglich der Flugerlaubnis für werdende Mütter zu informieren.

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Ihr nächstes THAI Büro.

Die folgenden Umstände sind für das Fliegen kontraindiziert

 

  • Säuglinge unter 7 Tagen; die Atmosphäre in der Kabine kann bei Neugeborenen Probleme verursachen. Für frühgeborene Säuglinge wird ein MEDIF benötigt.
  • Schwangere Frauen: Eine unkomplizierte Schwangerschaft wird an Bord akzeptiert; die Bedingungen hängen von den Fluggesellschaften ab, um vorzeitige Wehen an Bord zu verhindern; Vorsicht ist geboten bei häufigen Flügen in den ersten Wochen wegen der Hypoxie. Für schwangere Frauen gelten folgende Bedingungen
    • Bei einer Schwangerschaft von mehr als 28 Wochen muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, das das Datum der Entbindung und den Zustand der Schwangerschaft bestätigt.
    • Eine Schwangerschaft kann bis zur 36. Woche bei einer Flugdauer von weniger als 4 Stunden und bis zur 34. Woche bei einer Flugdauer von mehr als 4 Stunden erfolgen. Die ärztliche Bescheinigung mit dem voraussichtlichen Entbindungstermin und der Bestätigung einer normalen Schwangerschaft ist erforderlich.
    • Mehrlingsschwangerschaften oder komplizierte Schwangerschaften (Plazenta previa, Frühgeburten in der Vergangenheit usw.) sind für Langstreckenflüge relativ kontraindiziert und bedürfen unbedingt einer ärztlichen Genehmigung durch das Unternehmen.
    • Eine Schwangerschaft von mehr als 36 Wochen ist eine absolute Kontraindikation für eine Flugreise.