Hinweis für kranke Passagiere

Kranke Passagiere reagieren empfindlich auf geringfügige Veränderungen, daher ist eine ärztliche Beratung vor der Reise erforderlich, um Gesundheitsrisiken zu minimieren.  Medikamente müssen im Handgepäck aufbewahrt werden. Passagiere mit Erkrankungen, die nicht behandelt und stabilisiert wurden, oder Passagiere mit Erkrankungen, die sich während des Fluges verschlimmern können, müssen vor der Flugreservierung eine ärztliche Bescheinigung einholen.

Vorbereitung auf Flugreisen

Fluggäste mit nicht behandelten oder stabilisierten Krankheitszuständen bzw. Fluggäste, deren Verfassung sich während des Flugs verschlechtern kann, müssen vor der Buchung des Flugs ein ärztliches Attest anfordern. Der behandelnde Arzt muss ein MEDIF (MEDizinisches InformationsFormular) mit detaillierten Angaben zum Gesundheitszustand ausfüllen und angeben, ob besondere Vorkehrungen wie Sauerstoff, ein Rollstuhl oder eine Trage notwendig sind. THAI ist berechtigt, die Beförderung abzulehnen, aufzuschieben oder die Reisebedingungen zu ändern. Das Fliegen ist nur für behandelte und stabile Patienten zulässig.

 

Fill in a MEDIF (Medical Information Form)

Fluggäste mit Behinderungen, die während des Flugs Hilfe benötigen, müssen in Begleitung reisen und sich vorab anmelden, damit das Kabinenpersonal entsprechende Vorkehrungen treffen kann.

Reisende mit Metallprothesen, Herzschrittmachern, internen Defibrillatoren oder Personen, die medizinische Geräte an Bord mitführen müssen, müssen ein ärztliches Attest mit sich führen.

Ausreichende Mengen von Herzmedikamenten für die gesamte Reise sind sicherzustellen, u.a. sublinguales Nitroglycerin, und im Handgepäck mitzuführen. Führen Sie eine separate Liste der Medikamente einschließlich der Einnahmeverordnung und Tablettengröße mit sich, falls Medikamente verloren gehen. Vermeiden Sie, insbesondere während des Flugs, unnötiges Umhergehen. Die folgenden Zustände gelten für das Fliegen als unsicher

  • Instabile Brustschmerzen - Patienten, die in der jüngeren Vergangenheit einen Myokardinfarkt (MI) oder kongestives Herzversagen erlitten haben, sollten mindestens 6 Wochen danach und bis zur vollen Wiederaufnahme ihrer Alltagstätigkeiten ohne Brustschmerzen nicht fliegen. 
  • Patienten nach einer Koronararterien-Bypass-Operation (CABG) oder anderen thoraxchirurgischen Eingriffen sollten mit dem Fliegen 2 Wochen warten, bis die Luft, die vorübergehend zusätzlich in der Brusthöhle war, wieder resorbiert ist; andernfalls besteht bei geringerem atmosphärischem
    Druck das Risiko eines Barotraumas.
  • Unkontrolliertes Herzversagen
  • Nicht eingestellter Bluthochdruck mit einem systolischen Blutdruck von über 160 mmHg. Für Patienten mit Bluthochdruck besteht keine Kontraindikation für das Fliegen, solange dieser Blutdruck entsprechend unter Kontrolle ist. Solche Patienten sollten daran denken, ihre Medikamente an Bord mitzuführen.
  • Unbehandelte Arrhythmie (Herzrhythmus muss für die Reise kontrolliert werden; Gerinnungshemmer notwendig)
  • Dekompensierte Aortenklappenerkrankungen
  • Sporttauchen innerhalb der letzten 24 Stunden oder Dekompressionskrankheit
  • Unbehandelter oder instabiler Pneumothorax
  • Undrainierter Pleuraerguss Asthma; Flugreisen sind kontraindiziert für Personen mit labilem oder schwerem Asthma bzw. für solche, die in jüngster Zeit wegen Asthmas stationär behandelt werden mussten.
  • Für Patienten mit weniger schwerem Asthma, die flugtauglich sind, ist es unbedingt notwendig, daran zu denken, lebenswichtige Medikamente, insbesondere Inhalatoren zur raschen Symptomlinderung, im Handgepäck mitzuführen.
  • Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD). Patienten mit chronischer Bronchitis, interstitieller Lungenerkrankung und Lungenemphysem sind je nach Grundlinien-PaO2 anfällig für erheblichen Sauerstoffmangel während des Flugs. Beurteilungskriterien für diese Patienten vor dem Flug: 50 Meter gehen oder Treppen steigen ohne unter Dispnoe oder Kurzatmigkeit zu leiden.
  • Unkontrolliertes Lungenversagen
  • Patienten, die mechanisch beatmet werden, oder die während der Reise instabil sind. Aktive Lungeninfektion
  • Neuromuskuläre Erkrankungen mit Hyperventilation, für die mechanische Beatmung notwendig ist. 
  • Lungentuberkulose, insbesondere bei immunabwehrgeschwächten Patienten, die noch keine 2 Wochen in Behandlung sind.
  • Thoraxchirurgische Eingriffe weniger als 3 Wochen vor dem Flug
  • Besondere Vorsichtsmaßnahmen bei Patienten mit Tracheostomie aufgrund der geringen Luftfeuchtigkeit in der Kabine

  • Unkontrollierte Epilepsie oder Patienten nach Gehirnoperation ohne Komplikationen in den letzten 2 Wochen. Generell besteht bei Fluggästen mit stabiler Epilepsie oder nach einer Gehirnoperation während eines langen Fluges eine höhere Wahrscheinlichkeit für einen Anfall; schwacher Sauerstoffmangel und Hyperventilation sind neben verstärkter Müdigkeit, Angstzuständen und unregelmäßiger Medikation bekannte begünstigende Faktoren. Obgleich es nicht angemessen wäre, unmittelbar vor einer Reise die Medikation zu ändern, sollte die Verabreichung zusätzlicher Antikonvulsiva in Betracht gezogen werden. Als Mindestanforderung müssen Fluggäste mit Epilepsie sicherstellen, dass sie im Handgepäck ausreichend Medikamente für die Flugdauer wie auch für unerwartete Verzögerungen mitführen.
  • Nach einem Schlaganfall oder einem zerebrovaskulären Vorfall gilt für Fluggäste, falls sie stabil oder rekonvaleszierend sind, normalerweise eine Wartezeit von 2 Wochen, bevor sie reisen dürfen. Bei Personen mit Zerebralarterien-Insuffizienz kann ein Sauerstoffmangel zu Problemen führen; ergänzende Sauerstoffzufuhr wird empfohlen.
  • Patienten innerhalb von 15 Tagen nach einem Unfall oder Gehirnverletzungen
  • Unbehandelte Hirnödeme oder Lumbalpunktionen in der Woche vor dem Flug
    Patienten, bei denen in den drei Tagen vor dem Flug ein Hirn-CT mit Kontrastmitteln durchgeführt wurde
  • Psychiatrie-Patienten benötigen vor der geplanten Reise ein ärztliches Attest. 
  • Patienten mit psychotischen Störungen, die durch Medikamente stabilisiert sind und mit einer sachkundigen Begleitperson sowie entsprechender Sedierung reisen, dürfen unter Umständen fliegen

Fluggäste können aufgrund der Gasausdehnung während des Flugs unter Magen-Darm-Beschwerden leiden.

  • Bei Patienten nach chirurgischen Eingriffen im Abdominalbereich, bei denen hohle Organe genäht wurden, besteht aufgrund der Gasausdehnung in großer Höhe ein Perforations- bzw. Blutungsrisiko. Nach einem chirurgischen Eingriff im Abdominalbereich sollte 2 Wochen lang auf Flugreisen verzichtet werden.
  • Für Reisende mit Kolostomie besteht während des Flugs kein erhöhtes Risiko, obgleich die Darmaufblähung zu mehr Stuhl führen kann. Es wird die Verwendung eines großen Kolostomiebeutels empfohlen. Kleinere Beutel müssen möglicherweise häufiger gewechselt werden; es sollte eine ausreichende Menge Ersatzbeutel im Handgepäck mitgeführt werden.
  • Patienten die an Darmverschluss, Geschwürblutungen oder der Ruptur von Speiseröhren-Varizen leiden. Bei Blutungen kann die Reise erlaubt werden, wenn ein deutlicher endoskopischer Nachweis der Heilung vorliegt, bzw. nach einer Wartezeit von 3 Wochen und einem Hämoglobinwert von über 10 g/dl.
  • Schwere Gastroenteritis mit Dehydrierung
  • Patienten nach Magen- oder Darmoperationen in den letzten 7 Tagen
  • Patienten nach einer Darmspiegelung in den letzten 24 Stunden

Für Fluggäste besteht das Risiko des Auftretens eines Economy-Class-Syndroms durch eingeengtes Sitzen, Inaktivität, längere Ruhestellung, zu erhöhter Blutviskosität führendem Abbau von Körperflüssigkeiten, schlechte Blutzirkulation und Anschwellen der Füße und Beine, so dass sich in den tiefen Venen ein Thrombus bildet. Um das Risiko während des Flugs zu minimieren, empfehlen wir, bequeme Schuhe zu tragen bzw. die Schuhe auszuziehen, Wadenübungen zu machen, sich zu bewegen, die Arme und Beine alle paar Stunden zu dehnen, in der Kabine umherzugehen, Schlafmittel zu vermeiden, ausreichend zu trinken und übermäßigen Alkoholgenuss zu vermeiden.

  • Augenkrankheiten wie Netzhautablösung, die weniger als 3 Wochen zurückliegt, akutes Glaukom oder kürzlich durchgeführte Operationen (in den letzten 1 Monat), kürzlich durchgeführte Kataraktoperationen, nicht abgeheilte Keratitis, Augenoperationen in den letzten 3 Monaten.
  • Akute Nasennebenhöhlenentzündung oder akute Mittelohrentzündung.
  • Operationen am Ohr in den letzten 3 Monaten.
  • Schwere Anämie mit einem Hämoglobinwert von weniger als 10 g/dl. Bei niedrigem Sauerstoffgehalt in der Kabine kann es zu Schwindelgefühlen oder sogar zur Bewusstlosigkeit während des Fluges kommen; ein Hämoglobinwert von weniger als 8,5 g/dl ist für Flugreisen kontraindiziert.
  • Krankheiten, für die eine medizinische Ausrüstung erforderlich ist und die nach den Vorschriften der Fluggesellschaften verboten sind.
  • Übertragene Infektionen: Windpocken, Masern, Mumps, Keuchhusten, Herpes zoster usw.
  • Immundefiziente Patienten mit schweren Komplikationen.
  • Ein instabiler Diabetiker darf nicht mit dem Flugzeug reisen. Bei gut eingestelltem Diabetes muss zunächst bei der Fluggesellschaft eine entsprechende Diabetikermahlzeit bestellt werden. Reisende mit Diabetes sollten alle Medikamente (sowie Nadeln, Spritzen, Blutzuckermessgeräte, gezuckerte Snacks und eine Vorrichtung zur Aufbewahrung von Nadeln/Lanzen) im Handgepäck und nicht im aufgegebenen Gepäck mitführen. Die Reisen können durch mehrere Zeitzonen führen. Es wird empfohlen, sich während des Fluges an die Abflugzeit zu halten und bei der Ankunft am Zielort zu versuchen, sich an die Ortszeit anzupassen.
  • Alle kürzlich durchgeführten Operationen oder kürzlichen Verletzungen, Gaseinschlüsse im Körper verursachen Probleme in der Höhe.
  • Kürzlich erlittene Frakturen mit Gipsverband (der Gips muss für die Reise geteilt werden, um ein Kompartmentsyndrom oder schädliche Schwellungen auf langen Flügen zu vermeiden).
  • Schwere Verbrennungen oder infizierte große Wunden.
  • Endstadium einer Krankheit, die sich während der Reise verschlechtern kann.
  • Vorsichtsmaßnahme für Patienten mit Blasenkatheter: Der Ballon muss mit Wasser gefüllt sein, der Katheter muss vor der Abreise gewechselt werden, und es dürfen keine Anzeichen für eine Harnwegsinfektion durch direkte Untersuchung und durch Urinkultur vorliegen.

Aufgrund der großen Anzahl von Passagieren auf THAI-Flügen kann die Gesellschaft weder in ihren Lounges noch in den Flugzeugkabinen eine 100% nussfreie Umgebung garantieren. Wenn THAI jedoch rechtzeitig über den Gesundheitszustand eines Passagiers informiert wird, bemüht sich die Gesellschaft sicherzustellen, dass jeder Kontaktpunkt die Anforderungen der Passagiere kennt.

Wir empfehlen Ihnen dringend, Ihre Medikamente mitzuführen bzw. stets ein Notfall-Armband zu tragen und das Personal von THAI zu informieren, sobald eine allergische Reaktion auftritt.

Die folgenden Umstände sind für das Fliegen kontraindiziert

  • Säuglinge unter 7 Tagen; die Atmosphäre in der Kabine kann bei Neugeborenen Probleme verursachen. Für frühgeborene Säuglinge wird ein MEDIF benötigt.
  • Schwangere Frauen: Eine unkomplizierte Schwangerschaft wird an Bord akzeptiert; die Bedingungen hängen von den Fluggesellschaften ab, um vorzeitige Wehen an Bord zu verhindern; Vorsicht ist geboten bei häufigen Flügen in den ersten Wochen wegen der Hypoxie. Für schwangere Frauen gelten folgende Bedingungen
    • Bei einer Schwangerschaft von mehr als 28 Wochen muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, das das Datum der Entbindung und den Zustand der Schwangerschaft bestätigt.
    • Eine Schwangerschaft kann bis zur 36. Woche bei einer Flugdauer von weniger als 4 Stunden und bis zur 34. Woche bei einer Flugdauer von mehr als 4 Stunden erfolgen. Die ärztliche Bescheinigung mit dem voraussichtlichen Entbindungstermin und der Bestätigung einer normalen Schwangerschaft ist erforderlich.
    • Mehrlingsschwangerschaften oder komplizierte Schwangerschaften (Plazenta previa, Frühgeburten in der Vergangenheit usw.) sind für Langstreckenflüge relativ kontraindiziert und bedürfen unbedingt einer ärztlichen Genehmigung durch das Unternehmen.
    • Eine Schwangerschaft von mehr als 36 Wochen ist eine absolute Kontraindikation für eine Flugreise.