THAI verlangt, dass Eltern oder Erziehungsberechtigte mit den Kindern am Flughafen sind und bis zum Abflug des Flugzeugs am Flughafen bleiben. Die Eltern müssen die Check-In-Formalitäten erledigen, damit THAI die Kinder zum Reisen zulässt. Das Bodenpersonal übergibt die Kinder zum Einsteigen an die Flugbegleiter, und die Kinder werden während des gesamten Fluges gut betreut.
Bei der Ankunft am Zielort begleitet das Bodenpersonal von THAI die Kinder vom Flugzeug aus durch alle Ankunftsprozeduren, bis sie auf die benannten Eltern oder Erziehungsberechtigten treffen, die sich ausweisen müssen, um die Kinder abzuholen. Die Sicherheit und das Wohlergehen von Kindern ist von größter Bedeutung. THAI sorgt dafür, dass sie sicher ankommen und ordnungsgemäß übergeben werden.
Bei der Begleitperson kann es sich um ein Familienmitglied, einen Vormund oder eine andere benannte Person handeln. Wenn Kinder jedoch allein reisen, müssen die Eltern den Service für unbegleitete Minderjährige bei THAI beantragen.
Für die Royal Silk Business Class und die Royal First Class, kann der Begleitservice nur für Kinder im Alter zwischen 8 und 11 Jahren angefragt werden.
Optional kann der oben genannte Service auch für Kinden im Alter von 12 bis 17 Jahren in allen Reiseklassen angefragt werden.
Internationale Flüge
Für internationale Strecken: Für Kinder, die den Service für allein reisende Minderjährige beanspruchen, wird - von 5 bis unter 17 Jahre - der Flugpreis für einen Erwachsenen berechnet. Die zusätzliche Servicegebühr beträgt USD 60 pro Flug.
Inlandsflüge innerhalb Thailands
Für Inlandsstrecken in Thailand: Für Kinder zwischen 5 bis unter 12 Jahre gilt ein Tarif von fünfzig Prozent (50 %) des normalen Ticketpreises für Kinder, wenn der Service für allein reisende Minderjährige in Anspruch genommen wird.
hinweis: Flugbuchungen von alleinreisenden Kinder über www.thaiair.de oder eine andere THAI website ist nicht gestattet. Bitte lassen Sie spezielle Tarife und Vorschriften bei Ihrem THAI Büro vor Ort prüfen und buchen Sie die Flüge ausschliesslich auf diesem Wege.
Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung durch die Eltern bzw. ein Elternteil, ist es empfehlenswert, dem Kind neben dem erforderlichen Ausweisdokument eine formlose Einverständniserklärung sowie insbesondere bei Namensabweichungen eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes und der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten mitzugeben.
Aus der Einverständniserklärung sollte hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind. Dies erleichtert die Arbeit der Grenzpolizei hinsichtlich der Verhinderung einer möglichen Kindesentziehung oder eines unerlaubten Entfernens des Kindes aus dem Einflussbereich des/der Erziehungsberechtigten.
Es wird folgender Inhalt der Bescheinigung empfohlen:
Die Frage, ob die Unterschriften einer Einverständniserklärung beglaubigt werden sollten und ob eine Beglaubigung in Deutschland (durch Notar, Gemeinde- oder Stadtverwaltung) anerkannt wird, hängt vom Recht des Ziellandes ab.
Ggf. kann eine Übersetzung der gesamten Einverständniserklärung in die Landessprache (durch Übersetzerbüro), ggf. auch eine gerichtliche Sorgerechtsentscheidung mit Übersetzung empfehlenswert sein.
Anbei finden Sie einen link zu Vollmacht-Vorlagen des ADAC (Achtung: Keine amtlichen Dokumente, sondern Empfehlungen).