Wenn Sie an Ihrem Zielort ohne Ihr aufgegebenes Gepäck ankommen, können Sie sicher sein, dass wir alles in unser Macht stehende tun werden, um Ihnen zu helfen und Ihnen Ihr Gepäck so schnell wie möglich zustellen zu lassen.
Über den aktuellen Stand der Gepäcksuche können Sie sich jederzeit mit Ihrer Referenznummer und Ihrem Namen über unseren Baggage Tracking einloggen und informieren oder Änderungen vornehmen.
In den ersten 5 Tagen ist unser Abfertigungsagent vor Ort für die Gepäcksuche verantwortlich.
Sollte nach Ablauf der 5 Tage Ihr Gepäck nicht angekommen sein weden SIe sich bitte in Frankfurt an unseren Servicepartner FGS, um eine erweiterte Suche einzuleiten.
Flughafen Gepäck Service
Terminal 1, Hall B Arrival
D-60549 Frankfurt/Main
www.fgs-frankfurt.de
kundenservice@fgs-frankfurt.de
In München weden Sie sich bitte an unseren Partner Lufthansa:
Tel: 089-975 72382 (08.30h - 16.00h)
Fax: 089-975 72399
Den aktuellen Status Ihres Gepäck finden Sie unter:
Dies kann bis zu 3 Wochen dauern. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass Ihr verspätetes Gepäckstück immer noch nicht gefunden wird, müssen Sie Ihre Ansprüche schriftliche geltend machen. Dazu müssen Sie bitte folgendes tun:
Bitte senden Sie eine Email an baggage@thaiairways.de
Es sollten folgende Unterlagen enthalten sein:
Wenn Ihr Gepäck mehr als 24 Stunden verspätet ist (nur am Zielort/nicht am Heimatort) können Sie notwendige Dinge wie Hygieneartikel und Kleidung kaufen und die Quittungen zur Erstattung einreichen. Bewahren Sie bitte alle Belege auf, damit Sie später Ihre Ansprüche geltend machen können.
Wichtig:
Die Haftung von THAI ist, wie bei anderen Fluggesellschaften auch, gemäß dem Montrealer Übereinkommen begrenzt.
Diese Gegenstände sollten daher in der Obhut des Reisenden verbleiben.
Die Haftung der Fluggesellschaften für Reisegepäck ist gesetzlich geregelt. Der Anspruch auf Entschädigung wird nach dem Montrealer Übereinkommen gewährt. Die Entschädigung selbst wird in sogenannten Sonderziehungsrechten (SZR) festgelegt. Das Sonderziehungsrecht (SZR) ist eine künstliche Währung, die vom Internationalen Währungsfonds (IWF) eingerichtet wurde. Derzeit beträgt der Haftungshöchstbetrag 1.519 SZR, was aktuell ca. 1.900 € entspricht. Dieser Betrag unterliegt Wechselkursschwankungen und kann sich daher ändern.
Das Montrealer Übereinkommen gilt nur, wenn die folgenden Parameter erfüllt sind:
Das Gesetz gilt sowohl für die inländische als auch für die internationale Beförderung zwischen den Vertragsstaaten. Bei aufgegebenem Gepäck haftet die Fluggesellschaft unabhängig von einem Verschulden für die Verspätung des Gepäcks. Dieses Recht gilt nur, wenn die Meldung der Gepäckverspätung und die Entschädigungsforderung innerhalb der im Vertrag festgelegten Fristen eingereicht werden.