Verspätetes Gepäck

Wenn Sie an Ihrem Zielort ohne Ihr aufgegebenes Gepäck ankommen, können Sie sicher sein, dass wir alles in unser Macht stehende tun werden, um Ihnen zu helfen und Ihnen Ihr Gepäck so schnell wie möglich zustellen zu lassen.

  • Bitte wenden Sie sich umgehend an unseren Gepäckservice (Lost&Found) am Flughafen vor Ort. Sie müssen einen Bericht ausfüllen, in dem Sie Ihr Gepäckstück detailliert beschreiben und Ihre Kontaktinformationen und die Zustelladresse angeben.

  • Sie sollten folgendes von den Kollegen erhalten:
    o Eine Kopie Ihres Berichtes
    o Eine Referenznummer (z.B. FRATG00123)

  • Eine nachträgliche Aufnahme/Meldung von verspätetem Gepäck nach Verlassen des Gepäckausgabebereiches ist nicht möglich!

  • Sie werden benachrichtigt, sobald Ihr Gepäckstück gefunden wurde, und liefern es an die von Ihnen angegebene Adresse, vorbehaltlich der "Örtlichen Zollbestimmungen".
  • Alternativ können Sie Ihr Gepäck auch bei uns am Flughafen abholen.

Hinweise zur Gepäckverspätung

Über den aktuellen Stand der Gepäcksuche können Sie sich jederzeit mit Ihrer Referenznummer und Ihrem Namen über unseren Baggage Tracking einloggen und informieren oder Änderungen vornehmen.

In den ersten 5 Tagen ist unser Abfertigungsagent vor Ort für die Gepäcksuche verantwortlich.

Sollte nach Ablauf der 5 Tage Ihr Gepäck nicht angekommen sein weden SIe sich bitte in Frankfurt an unseren Servicepartner FGS, um eine erweiterte Suche einzuleiten.

Flughafen Gepäck Service
Terminal 1, Hall B Arrival
D-60549 Frankfurt/Main

www.fgs-frankfurt.de
kundenservice@fgs-frankfurt.de

In München weden Sie sich bitte an unseren Partner Lufthansa:
Tel: 089-975 72382 (08.30h - 16.00h)
Fax: 089-975 72399

Den aktuellen Status Ihres Gepäck finden Sie unter: 

https://wtrweb.worldtracer.aero/filedsp/tg.htm

 

Dies kann bis zu 3 Wochen dauern. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass Ihr verspätetes Gepäckstück immer noch nicht gefunden wird, müssen Sie Ihre Ansprüche schriftliche geltend machen. Dazu müssen Sie bitte folgendes tun:

Bitte senden Sie eine Email an baggage@thaiairways.de

Es sollten folgende Unterlagen enthalten sein:

  • Kontaktangaben
  • Ticketnummer und Flugdaten (inkl. Gepäckanhänger)
  • Referenznummer
  • Kaufbeleg des Koffers
  • Ihaltsangabe mit Kaufbelegen

Wenn Ihr Gepäck mehr als 24 Stunden verspätet ist (nur am Zielort/nicht am Heimatort können Sie notwendige Dinge wie Hygieneartikel und Kleidung kaufen und die Quittungen zur Erstattung einreichen. Bewahren Sie bitte alle Belege auf, damit Sie später Ihre Ansprüche geltend machen können.

Wichtig:

  • Wir empfehlen, Wertgegenstände wie Schmuck, Geld oder Medikamente im Handgepäck mitzunehmen.
  • Sie sind verpflichtet, die Kosten für Ersatzartikel im Falle einer Gepäckverspätung so gering wie möglich zu halten (Schadensminderungspflicht). THAI wird Ihnen diese Kosten innerhalb angemessener Grenzen erstatten (unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit an den Kosten).
  • Ausgaben für Ersatzanschaffungen nach Ankunft am Heimartort können für eine Erstattung nicht Betracht gezogen werden. 
  • Artikel, die Sie weiterhin verwenden können (z. B. Kleidung), werden zu 50 % erstattet, während Hygieneartikel oder Artikel zum einmaligen Gebrauch zu 100 % erstattet werden.

Es ist weltweit immer die Fluggesellschaft für Ihr Gepäck zuständig, mit der Sie am Zielort angekommen. Sollte das nicht THAI gewesen sein, melden Sie Ihr verspätetes Gepäck bitte bei jener Fluggesellschaft, die Sie an Ihren Zielort gebracht hat.

  • Die genaue Definition dessen, was angemessen ist, hängt von der individuellen Situation, dem Zweck und der Länge Ihrer Reise ab. THAI geht von 100 USD / Person / Fall für internationale Strecken und 25USD / Person / Fall für Inlandsstrecken aus. Sie müssen Ihre Ausgaben auf das Nötigste beschränken. Bitte beachten Sie, dass dies in Ihrer eigenen Verantwortung liegt. Die Erstattung zusätzlicher Kosten erfolgt immer auf der Grundlage akzeptabler Belege, daher sollten Sie alle Quittungen aufbewahren und aufheben, da Sie das Ausmaß Ihres Verlustes nachweisen müssen
  • Um eine Erstattung der Kosten zu erhalten, die durch die Verspätung Ihres Gepäcks entstanden sind, müssen Sie so schnell wie möglich, spätestens jedoch 21 Tage nach Auslieferung des Gepäcks, eine schriftliche Reklamation an THAI senden. Sie müssen den Bericht über die Unregelmäßigkeit des Gepäcks (Property Irregularity Report - PIR) und die Belege für alle Ausgaben beifügen. Damit wir eine Erstattung vornehmen können, muss Ihnen ein tatsächlicher und nachgewiesener finanzieller Schaden entstanden sein.
  • Wenn Ihr Gepäck auf Ihrer Heimreise verspätet ist, gehen wir davon aus, dass Sie die Dinge des täglichen Bedarfs, die Sie benötigen, zu Hause haben. In diesem Fall werden  die Kosten hierfür von THAI nicht übernommen.
  • Sollte Ihr Gepäck verloren gehen, werden die von uns bereits gezahlten Erstattungen von der Endabrechnung abgezogen.

Die Haftung von THAI ist, wie bei anderen Fluggesellschaften auch, gemäß dem Montrealer Übereinkommen begrenzt.

  • Bei aufgegebenem Reisegepäck besteht eine verschuldensunabhängige Haftung, soweit das Reisegepäck nicht bereits vorher schadhaft war.
  • Die Haftung für aufgegebenes Gepäck beginnt mit der Annahme und endet mit der Rückgabe.
  • Bei nicht aufgegebenem Reisegepäck haften wir nur für schuldhaftes Verhalten.
  • Die Fluggesellschaften haften jedoch nicht für das Handgepäck sowie für Wertsachen wie Schmuck, Banknoten, Geschäftspapiere, Muster, Pässe, Medikamente sowie für zerbrechliche und verderbliche Dinge.

Diese Gegenstände sollten daher in der Obhut des Reisenden verbleiben.

Die Haftung der Fluggesellschaften für Reisegepäck ist gesetzlich geregelt. Der Anspruch auf Entschädigung wird nach dem Montrealer Übereinkommen gewährt. Die Entschädigung selbst wird in sogenannten Sonderziehungsrechten (SZR) festgelegt. Das Sonderziehungsrecht (SZR) ist eine künstliche Währung, die vom Internationalen Währungsfonds (IWF) eingerichtet wurde. Derzeit beträgt der Haftungshöchstbetrag 1.519 SZR, was aktuell ca. 1.900 € entspricht. Dieser Betrag unterliegt Wechselkursschwankungen und kann sich daher ändern.  

Das Montrealer Übereinkommen gilt nur, wenn die folgenden Parameter erfüllt sind:

Das Gesetz gilt sowohl für die inländische als auch für die internationale Beförderung zwischen den Vertragsstaaten. Bei aufgegebenem Gepäck haftet die Fluggesellschaft unabhängig von einem Verschulden für die Verspätung des Gepäcks. Dieses Recht gilt nur, wenn die Meldung der Gepäckverspätung und die Entschädigungsforderung innerhalb der im Vertrag festgelegten Fristen eingereicht werden.