Gefährliche Güter oder Gefahrstoffe (HAZMAT) sind Gegenstände oder Substanzen, die eine Gefahr für die Gesundheit, die Sicherheit, das Eigentum oder die Umwelt darstellen können und wie folgt klassifiziert sind:

 

  • Sprengstoff (Gefahrgutklasse 1.1, 1.2, 1.3)
  • Sprengstoff (Gefahrgutklasse 1.4)
  • Sprengstoff (Gefahrgutklasse 1.5)
  • Gase: Entzündlich
  • Gase: Nicht entzündlich, nicht toxisch
  • Gase: Giftig
  • Entzündbare Flüssigkeiten
  • Entzündbare Feststoffe
  • Stoffe, die für spontane Verbrennung verantwortlich sind
  • Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
  • Oxidierende Substanzen
  • Organische Peroxide
  • Giftstoffe
  • Infektiöse Substanzen
  • Radioaktives Material: CAT I
  • Radioaktives Material: CAT II
  • Radioaktives Material: CAT III
  • Ätzmittel
  • Lithiumbatterien
  • Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände, einschließlich umweltgefährdender Stoffe

Eingeschränkte Gegenstände

Anmerkung:

  1. Beschränkungen und Einschränkungen sind abhängig von den örtlichen Flughafenbestimmungen.
  2. "Erforderlich" bedeutet, dass der Passagier eine Genehmigung von THAI benötigt, bevor er seine Gegenstände an Bord des Flugzeugs bringen kann.

Alkoholisches Getränke

- In Einzelhandelsverpackungen enthalten.
- Mit einem Alkoholgehalt von mehr als 24%, aber nicht mehr als 70% vol.
- Nicht mehr als 1 L in Gefäßen.
- Eine Netto-Gesamtmenge pro Person von 1 l.
- Darf die örtlichen Zollbeschränkungen nicht überschreiten.*

Aufgegebenes Gepäck:  Zulässig*
Handgepäck:  Zulässig*

 

Elektroschock-Waffen
Elektroschockwaffen (z. B. Taser), die gefährliche Güter wie Sprengstoffe, Druckgase, Lithiumbatterien usw. enthalten, sind im Handgepäck oder aufgegebenen Gepäck oder am Körper verboten.

Aufgegebenes Gepäck: VERBOTEN
Handgepäck:  VERBOTEN

 

 

Feuerwerkskörper und Wunderkerze
Alle Feuerwerkskörper und Wunderkerzen, die Explosivstoffe enthalten, sind verboten

Aufgegebenes Gepäck: VERBOTEN
Handgepäck:  VERBOTEN

 

 

Neutralisierende Stoffe/Geräte
Betäubungsmittel wie Reizgas, Pfefferspray usw., die einen reizenden oder handlungsunfähig machenden Stoff enthalten, sind am Körper, im aufgegebenen Gepäck und im Handgepäck verboten.

Aufgegebenes Gepäck: VERBOTEN
Handgepäck:  VERBOTEN

 

 

Munition für Sportzwecke, sicher verpackt
(nur in Div. 1.4S, UN 0012 oder UN 0014)
- Nicht mehr als 5 kg Bruttogewicht pro Person, für den Eigenbedarf.
- Freigepäck für mehr als eine Person darf nicht in einem oder mehreren Paketen zusammengefasst werden.
- Gemäß der Bekanntmachung der thailändischen Zivilluftfahrtbehörde über die Beförderung von Schusswaffen und Munition B.E. 2561 ist für alle Flughäfen in Thailand eine zusätzliche Genehmigung der Flughafenbeamten erforderlich. 

Aufgegebenes Gepäck: Zulässig
Handgepäck:  VERBOTEN

 

Nicht-radioaktive medizinische oder nicht-radioaktive Toilettenartikel
-Die Nettogesamtmenge der nicht radioaktiven Arznei- und Körperpflegemittel sowie der nicht entzündbaren, nicht giftigen Aerosole der Unterklasse 2.2 darf 2 kg oder 2 l nicht überschreiten.
- Die Nettomenge jedes einzelnen Artikels darf 0,5 kg oder 0,5 l nicht überschreiten.
- Die Ablassventile von Druckgaspackungen müssen durch eine Kappe oder andere geeignete Mittel geschützt sein, um ein unbeabsichtigtes Freisetzen des Inhalts zu verhindern.

Aufgegebenes Gepäck:  Zulässig
Handgepäck:  Zulässig

 

 

Flaschen mit Sauerstoff oder gasförmiger Luft Sauerstoff oder Luft
Sauerstoff oder Luft, gasförmig, Gasflaschen und Flüssigsauerstoffsystem für medizinische Zwecke.

Passagiere, die zusätzlichen Sauerstoff benötigen, wenden sich bitte an das Reservierungsbüro

Hinweis: Die leeren Tauchflaschen unterliegen nicht dieser Beschränkung.

 

 

Nicht infektiös
verpackt mit kleinen Mengen entzündbarer Flüssigkeit und müssen der IATA DGR Sonderbestimmung A180 entsprechen

Aufgegebenes Gepäck: Zulässig
Handgepäck:  Zulässig

 

 

Isolierte Verpackungen mit gekühltem Flüssigstickstoff (Trockenversender)
- Vollständig absorbiert in einem porösen Material.
- Enthält nur nicht gefährliche Güter.

Aufgegebenes Gepäck:  Zulässig
Handgepäck:  Zulässig

 

 

Medizinisches Fieberthermometer oder Fieberthermometer
- Eine (1) pro Person für den persönlichen Gebrauch.
- In der Schutzhülle.

Aufgegebenes Gepäck: Zulässig
Handgepäck:  VERBOTEN

 

 

Streichhölzer, Sicherheit (ein kleines Päckchen) oder ein kleines Feuerzeug
- Es enthält keinen nicht absorbierten Flüssigbrennstoff, ausgenommen Flüssiggas,
- die zur Verwendung durch eine Einzelperson bestimmt sind
- Wenn es am Körper getragen wird.
- Feuerzeugbenzin und Feuerzeugnachfüllungen sind weder am Körper noch im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck erlaubt.

"Strike anywhere"-Streichhölzer, "Blue flame"- oder "Cigar"-Feuerzeuge oder Feuerzeuge, die mit einer Lithiumbatterie betrieben werden und keine Sicherheitskappe oder Schutzvorrichtung gegen unbeabsichtigtes Einschalten haben.

Aufgegebenes Gepäck:  Mitführen am Körper erlaubt
Handgepäck:  Mitführen am Körper erlaubt

 

 

Batterien, Ersatz-/lose Batterien, einschließlich Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien
für tragbare elektronische Geräte dürfen nur im Handgepäck mitgeführt werden:
- Bei Lithium-Metall-Batterien darf der Lithium-Metall-Gehalt 2 g nicht überschreiten, bei Lithium-Ionen-Batterien darf die Wattstundenzahl 100 Wh nicht überschreiten.
- Gegenstände, die in erster Linie als Stromquelle dienen, z.B. Power Banks, gelten als Ersatzbatterien.
- Diese Batterien müssen einzeln geschützt sein, um Kurzschlüsse zu verhindern.
- Jede Person darf maximal 20 Ersatzbatterien mitführen.

Anmerkung:
1) Die Gesamtmenge der Ersatzbatterien oder Powerbanks mit einer Kapazität von nicht mehr als 100 Wh. und derjenigen mit einer Kapazität von mehr als 100 bis 160 Wh. darf 20 Stück nicht überschreiten.

* Wattstunden (Wh) = Amperestunden (Ah) x Spannung (v)

**Batterien unbestimmten Typs und/oder mit unbestimmter Wattstundenzahl sowie beschädigte oder zurückgerufene Batterien, auch wenn sie sich in einem Gerät befinden, sind sowohl im aufgegebenen Gepäck als auch im Handgepäck verboten.

Aufgegebenes Gepäck: VERBOTEN
Handgepäck: Zulässig*/**

 

 

Elektrische Gegenstände im Gepäck / Smart Baggage
- Nicht herausnehmbare Batterien. Die Batterien dürfen nicht mehr als 0,3 g Lithium-Metall oder bei Lithium-Ionen nicht mehr als 2,7 Wh enthalten.
- Herausnehmbare Batterien. Die Batterien müssen entfernt werden, wenn das Gepäck aufgegeben werden soll. Die entfernten Batterien müssen in der Kabine mitgeführt werden.
- Gepäck mit eingebauten Lithium-Batterien (Smart Baggage), nicht herausnehmbare Batterien mit mehr als 0,3 g Lithium-Metall oder 2,7 Wh oder Lithium-Batterien mit nicht identifiziertem Inhalt/Leistung, die im Gepäck eingebaut sind, sind nicht erlaubt.

Handgepäck
- Alle Batterien müssen vor dem Einchecken und Einsteigen entfernt werden.
- Das Gepäck muss den Bestimmungen für Handgepäck entsprechen.

Aufzugebendes Gepäck

- Lithium-Ionen-Batterien müssen aus dem Handgepäck entfernt und in die Kabine gebracht werden. Dann kann das Gepäck als aufgegebenes Gepäck akzeptiert werden.
- Erfüllt das Smart Baggage nicht die Sicherheitsanforderungen, wird es beim Check-in zurückgewiesen.

Selbstbalancierende persönliche Elektrokleinstfahrzeuge oder andere ähnliche Geräte sind in jedem Fall untersagt (z.B. Sagways). Sie dürfen weder als aufgegebenes Gepäck noch als Handgepäck mitgenommen werden!

Aufgegebenes Gepäck:  Zulässig
Handgepäck:  Erlaubt, aber genehmigungspflichtig*

 

 

Lithiumbatterien, Ersatz-/Losebatterien mit einer Nennleistung von mehr als 100 Wh, jedoch nicht mehr als 160 Wh oder mit einem Lithiummetallgehalt von mehr als 2 g
- für Geräte der Unterhaltungselektronik
- Ein Lithium-Metall-Gehalt von nicht mehr als 8 g nur für PMED.
- Maximal zwei (2) Ersatzbatterien im Handgepäck.
- Diese Batterien müssen einzeln geschützt sein, um Kurzschlüsse zu verhindern. Anmerkung:
Die Gesamtmenge der Ersatzbatterien oder Powerbanks mit einer Kapazität von nicht mehr als 100 Wh. (Punkt 5.) und solche mit einer Kapazität von mehr als 100 bis 160 Wh. (Punkt 21.) darf 20 Stück nicht überschreiten.
* Wattstunden (Wh) = Amperestunden (Ah) x Spannung (v)

Selbstbalancierende persönliche Elektrokleinstfahrzeuge oder andere ähnliche Geräte sind in jedem Fall untersagt (z.B. Sagways). Sie dürfen weder als aufgegebenes Gepäck noch als Handgepäck mitgenommen werden!

Aufgegebenes Gepäck: VERBOTEN
Handgepäck:  Erlaubt, aber genehmigungspflichtig*

 

 

Lithium-Batterien: Tragbare elektronische Geräte (PED), die Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien enthalten
Lithium-Batterien: Tragbare elektronische Geräte (PED), die Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien enthalten
einschließlich medizinischer Geräte wie tragbare Sauerstoffkonzentratoren (POC)* und Unterhaltungselektronik wie Kameras, Mobiltelefone, Laptops und Tablets, wenn sie von Passagieren oder Besatzungsmitgliedern zum persönlichen Gebrauch mitgeführt werden:

- Bei Lithium-Metall-Batterien darf der Lithium-Metall-Gehalt 2 g nicht überschreiten, bei Lithium-Ionen-Batterien darf die Wattstundenzahl 100 Wh nicht überschreiten.
- Geräte im aufgegebenen Gepäck müssen vollständig ausgeschaltet und vor Beschädigung geschützt sein.
- Pro Person sind maximal 15 PED erlaubt.
- Bei Gepäckstücken, die mit einer Lithium-Batterie ausgestattet sind, ausgenommen Lithium-Knopfzellen, muss die Batterie herausnehmbar sein. Wenn sie als aufgegebenes Gepäck angeboten wird, muss die Batterie entfernt und in der Kabine mitgeführt werden.


Aufgegebenes Gepäck:  Zulässig
Handgepäck:  Zulässig

Anmerkung: Das POC-Modell muss eines der folgenden Annahmekriterien erfüllen:

1. der POC trägt ein Herstelleretikett mit der folgenden Erklärung in roter Schrift: "Der Hersteller dieses POC hat festgestellt, dass dieses Gerät allen anwendbaren FAA-Akzeptanzkriterien für die Beförderung und Verwendung von POC an Bord des Flugzeugs entspricht"; oder
2. das POC-Modell, das zuvor in FAA SFAR 106 genehmigt wurde. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte: https://www.faa.gov/about/initiatives/cabin_safety/portable_oxygen/

Aufgegebenes Gepäck:  Zulässig
Handgepäck:  Zulässig

 

 

Lithium-Batterien: Sicherheitstechnische Geräte
Ausrüstungen, die Lithiumbatterien enthalten, können nur mit vorheriger Zustimmung von THAI angenommen werden.

Aufgegebenes Gepäck: Erlaubt, aber genehmigungspflichtig*
Handgepäck:  VERBOTEN

 

 

E - Zigaretten
(einschließlich E-Zigarren, E-Pfeifen und andere persönliche Verdampfer), die Batterien enthalten, müssen einzeln geschützt werden, um eine versehentliche Aktivierung zu verhindern.

- Verdampfer und ähnliche Produkte dürfen nicht in das Königreich Thailand eingeführt werden. https://bit.ly/2SeheJU
- Die Mengenbegrenzung muss mit anderen tragbaren elektronischen Geräten (PED) kombiniert werden; jede Person darf maximal 15 PED mit sich führen.

Aufgegebenes Gepäck: VERBOTEN
Handgepäck:  Zulässig

 

 

Elektronische Geräte mit Lithium-Batterie-Betrieb
Lithium-Ionen-Batterien für tragbare und medizinische elektronische Geräte:
- Eine Wattstundenzahl von mehr als 100 Wh, aber nicht mehr als 160 Wh.
- Nur für tragbare medizinische elektronische Geräte: Lithium-Metall-Batterien mit einem Lithium-Metall-Gehalt von mehr als 2 g, aber nicht mehr als 8 g.
- Geräte im aufgegebenen Gepäck müssen vollständig ausgeschaltet und vor Beschädigung geschützt sein.

* Wattstunden (wh) = Amperestunden (Ah) x Spannung (v)

Aufgegebenes Gepäck:  Zulässig
Handgepäck:  Zulässig

 

 

Permeationsgeräte,
muss die IATA DGR Sonderbestimmung A41 erfüllen.

Aufgegebenes Gepäck:  Zulässig
Handgepäck:   VERBOTEN

 

 

Tragbare elektronische Geräte mit nicht auslaufenden Batterien
- Die Batterien müssen der Norm A67 entsprechen und dürfen nicht mehr als 12 V und nicht mehr als 100 Wh haben.
- Es dürfen maximal 2 Ersatzbatterien mitgeführt werden.

Aufgegebenes Gepäck:  Zulässig
Handgepäck:  Zulässig

 

 

Powerbanks

Ab sofort ist jegliche Nutzung von Powerbanks an Bord der Flugzeuge von THAI untersagt. Weder das Laden mobiler Endgeräte über eine Powerbank noch das Laden der Powerbank selbst sind gestattet.

Diese Regelung wird eingeführt, um ein Höchstmaß an Sicherheit für Passagiere und Besatzung zu gewährleisten. Es besteht selbstverständlich die Möglichkeit, mobile Endgeräte über die USB-Anschlüsse in den Sitzen aufzuladen. Unsere Langstreckenflotte ist entsprechend dafür ausgerüstet.

Wir bitten unsere Passagiere, diese Sicherheitsmaßnahme zu befolgen und bedanken uns für Ihr Verständnis!

- Unter oder entsprechend 100 Wh nur für den persönlichen Gebrauch. maximal 20 pro Passagier;
- Über 100 bis 160 Wh maximal 2 pro Passagier und mit Genehmigung der Fluggesellschaft*;
- Über 160 Wh ist verboten**

* Wattstunden (wh) = Amperestunden (Ah) x Spannung (v)


Aufgegebenes Gepäck: VERBOTEN
Handgepäck: Zulässig*/**

 

Radioisotopische Herzschrittmacher :oder andere Geräte
- Stromversorgung durch Lithium-Batterien.
- In eine Person implantiert oder extern angebracht.

Aufgegebenes Gepäck:  Mitführen am Körper erlaubt
Handgepäck:  Mitführen am Körper erlaubt

 

 

Beschädigte oder zurückgerufene Batterien, auch wenn sie sich in einem Gerät befinden.

Aufgegebenes Gepäck: VERBOTEN
Handgepäck:  VERBOTEN

 

Nicht brennbare und ungiftige Aerosole für den Sport oder den Hausgebrauch
Nicht radioaktive Arznei- oder Toilettenartikel (einschliesslich Aerosole) wie Haarsprays, Parfüms, Eau de Cologne, Handdesinfektionsmittel auf Alkoholbasis (max. 70%) und alkoholhaltige Arzneimittel; und nicht entzündbare, ungiftige Aerosole der Abteilung 2.2 ohne Nebengefahr für den Sport- oder Hausgebrauch
- Die Nettogesamtmenge der nicht radioaktiven Arznei- oder Toilettenartikel und der nicht entzündbaren, nicht giftigen Aerosole der Abteilung 2.2 darf 2 kg oder 2 L nicht überschreiten.
- Die Nettomenge jedes einzelnen Artikels darf 0,5 kg oder 0,5 l nicht überschreiten.
- Die Ablassventile von Aerosolen müssen durch eine Kappe oder andere geeignete Mittel geschützt sein, um ein unbeabsichtigtes Freisetzen des Inhalts zu verhindern.

Aufgegebenes Gepäck:  Zulässig
Handgepäck:   Zulässig

 

 

Gaskartuschen, klein und nicht entflammbar
- Kohlendioxid oder ein anderes geeignetes Gas der Unterklasse 2.2 enthaltend.
- Bis zu zwei (2) kleine Patronen, die in eine selbstaufblasende Sicherheitsvorrichtung, wie z. B. eine Rettungsweste, eingebaut sind.
- Nicht mehr als eine (1) Vorrichtung pro Passagier und bis zu zwei (2) kleine Ersatzpatronen pro Person.
- Nicht mehr als vier (4) Patronen mit einer Kapazität von bis zu 50 ml Wasser für andere Geräte.

Aufgegebenes Gepäck: Erlaubt, aber genehmigungspflichtig*
Handgepäck:  Erlaubt, aber genehmigungspflichtig*

 

 

Lockenstäbe, die ein Kohlenwasserstoffgas enthalten
- Bis zu einem (1) pro Passagier.
- Die Sicherheitsabdeckung ist fest über dem Heizelement angebracht.
- Dieser Lockenstab darf während des Fluges nicht an Bord des Flugzeugs benutzt werden.
- Gas nachfüllen/sparen ist untersagt

Aufgegebenes Gepäck:  Zulässig
Handgepäck:  Zulässig

 

 

Lawinenrettungsrucksack
- Einen (1) pro Person.
- Enthält Kartuschen mit komprimiertem Gas der Unterklasse 2.2.
- Darf auch mit einem pyrotechnischen Auslösemechanismus ausgestattet sein, der nicht mehr als 200 mg netto von Div. 1.4S enthält.
- Der Rucksack muss so verpackt sein, dass er nicht versehentlich ausgelöst werden kann.
- Die Airbags in den Rucksäcken müssen mit Überdruckventilen ausgestattet sein.
- Voranmeldung erforderlich (7 Arbeitstage).

Aufgegebenes Gepäck: Erlaubt, aber genehmigungspflichtig*
Handgepäck:  Erlaubt, aber genehmigungspflichtig*

 

 

Gerät der Kraftstoff enthält, um tragbare elektronische Geräte (PED) wie Kameras, Mobiltelefone, Laptops und Camcorder mit Strom zu versorgen.

Aufgegebenes Gepäck: VERBOTEN
Handgepäck:  Erlaubt, aber genehmigungspflichtig*

 

 

Brennstoffzellen oder Verbrennungsmotoren
- Muss der IATA-Norm entsprechen, Sonderbestimmung: A70
- Die Motoren müssen treibstofffrei sein.

Aufgegebenes Gepäck:  Zulässig
Handgepäck:   VERBOTEN

 

 

Campingzubehör
Campingkocher und Brennstoffbehälter, die einen brennbaren flüssigen Brennstoff enthalten haben, mit leerem Brennstofftank und/oder Brennstoffbehälter.

Aufgegebenes Gepäck: Erlaubt, aber genehmigungspflichtig*
Handgepäck:  VERBOTEN

 

 

Brennstoffzellenpatrone, Ersatz für tragbare elektronische Geräte.

Aufgegebenes Gepäck:  Zulässig
Handgepäck:  Zulässig

 

 

Gasflaschen, nicht brennbar, nicht giftig, getragen für den Betrieb von mechanischen Gliedmaßen.
Außerdem Ersatzflaschen ähnlicher Größe, falls erforderlich, um eine ausreichende Versorgung für die Dauer der Reise zu gewährleisten.

Aufgegebenes Gepäck:  Zulässig
Handgepäck:  Zulässig

 

Chemische Pulver/Lösungen für den persönlichen oder gewerblichen Gebrauch, sofern sie nicht in der Liste der zulässigen Gegenstände aufgeführt sind. 

Aufgegebenes Gepäck: VERBOTEN
Handgepäck:  VERBOTEN

 

 

Heizung
- Selbsterhitzungsmahlzeiten, Lebensmittel und Getränke, die einen flammenlosen Rationserhitzer enthalten, oder verzehrfertige Mahlzeiten (MRE).

Aufgegebenes Gepäck: VERBOTEN
Handgepäck:  VERBOTEN

 

 

Wärmeerzeugende Gegenstände
wie z.B. Unterwasserlampen (Tauchlampen) und Lötkolben.

Aufgegebenes Gepäck: Erlaubt, aber genehmigungspflichtig*
Handgepäck:  Erlaubt, aber genehmigungspflichtig*

 

 

Ausrüstung zur Überwachung chemischer Kampfstoffe
- Wenn sie von Mitarbeitern der Organisation für das Verbot chemischer Waffen auf Dienstreisen mitgeführt werden.
- Voranmeldung erforderlich (7 Arbeitstage).

Aufgegebenes Gepäck: Erlaubt, aber genehmigungspflichtig*
Handgepäck:  Erlaubt, aber genehmigungspflichtig*

 

 

Sicherheitskoffer, Etuis, Geldbeutel
Sicherheitskoffer, Geldkassetten, Geldtaschen usw., die gefährliche Güter wie Lithiumbatterien und/oder pyrotechnisches Material enthalten, sind mit Ausnahme der in der nachstehenden Tabelle aufgeführten Stoffe absolut verboten.

Aufgegebenes Gepäck: VERBOTEN
Handgepäck:  VERBOTEN

 

 

Trockeneis trocken (Kohlendioxid, fest)
-nicht mehr als 2,5 kg pro Person
- Wenn sie zum Verpacken von verderblichen Waren verwendet werden, die nicht unter diese Bestimmungen fallen
- im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck
- das Gepäckstück (die Verpackung) erlaubt die Freisetzung von Kohlendioxidgas. Aufgegebenes Gepäck muss mit der Aufschrift "Trockeneis" oder "Kohlendioxid, fest" und mit dem Nettogewicht des Trockeneises oder einem Hinweis darauf, dass es sich um 2,5 kg oder weniger Trockeneis handelt, versehen sein.

Aufgegebenes Gepäck: Erlaubt, aber genehmigungspflichtig*
Handgepäck:  Erlaubt, aber genehmigungspflichtig*

 

 

Thermometer, medizinisch oder klinisch, die Quecksilber enthalten
- Eins (1) pro Person für den persönlichen Gebrauch.
- Wenn es sich in der Schutzhülle befindet.

Aufgegebenes Gepäck:  Zulässig
Handgepäck:   VERBOTEN

 

 

Thermometer oder Barometer, quecksilberhaltig
die von einem Vertreter eines staatlichen Wetteramtes oder einer ähnlichen amtlichen Stelle mitgeführt werden.

Aufgegebenes Gepäck: VERBOTEN
Handgepäck:  Erlaubt, aber genehmigungspflichtig*

 

 

Lithium-Batterien: Sicherheitsausrüstung, die Lithiumbatterien enthält

Aufgegebenes Gepäck: Erlaubt, aber genehmigungspflichtig*
Handgepäck:  VERBOTEN

 

Motorisierte Privatfahrzeuge
Selbstbalancierende persönliche Transportgeräte, kleine Fahrzeuge, E-Skates, E-Skateboards oder andere ähnliche Geräte, die mit Lithiumbatterien betrieben werden, sowie deren Zubehör.

Aufgegebenes Gepäck: VERBOTEN
Handgepäck:  VERBOTEN

 

Mobilitätshilfen: Lithium-Ionen-Akkus
Batteriebetriebene Rollstühle oder andere ähnliche Mobilitätshilfen mit auslaufenden Batterien oder mit Lithium-Ionen-Batterien

Die Lithiumbatterien müssen einem Typ entsprechen, der die Anforderungen der einzelnen Prüfungen im UN-Handbuch der Prüfungen und Kriterien, Teil III, Unterabschnitt 38.3 erfüllt. Hinweis: Auslaufbatterien haben eine Reihe von Öffnungen an der Oberseite, in die ein flüssiger Elektrolyt (ätzend) eingefüllt wird, um die chemischen Reaktionen aufrechtzuerhalten, die für die Erzeugung elektrischer Energie erforderlich sind.

Batteriebetriebene Rollstühle oder andere ähnliche Mobilitätshilfen mit Lithium-Ionen-Batterien, bei denen die Batterie speziell für das Entfernen ausgelegt ist, die Batterie muss mit einer Wattstundenleistung von nicht mehr als 300 Wh in der Kabine transportiert werden und kann eine Ersatz-Lithium-Ionen-Batterie von nicht mehr als 300 Wh oder zwei Ersatzbatterien von jeweils nicht mehr als 160 Wh mitführen

Aufgegebenes Gepäck: Erlaubt, aber genehmigungspflichtig*
Handgepäck:  VERBOTEN

 

 

Mobilitätshilfen mit wasserdichtem Akku
Batteriebetriebene Rollstühle oder andere ähnliche Mobilitätshilfen mit auslaufsicheren Nassbatterien oder mit Batterien, die der IATA DGR Sonderbestimmung A123 oder A199 entsprechen

- über einen absorbierten Elektrolyt verfügen (AGM, absorbierte Glasmatte, Gel-Batterie, Gel-Zelle, versiegelte Blei-Säure-Batterie (SLS), trocken und Trockenzelle).
- Es darf kein Elektrolyt und keine Flüssigkeit austreten, auch wenn das Batteriegehäuse einen Riss oder Bruch hat.
- Die Batterien müssen in der Lage sein, bestimmte Vibrations- und Druckdifferenztests zu bestehen.

* Hinweis: Beispiele für Batterien, die den Sondervorschriften A123 und A199 entsprechen, sind: Alkali-Mangan-, Zink-Kohle-, Nickel-Cadmium- und Nickel-Metallhydrid-Batterien.

Aufgegebenes Gepäck: Erlaubt, aber genehmigungspflichtig*
Handgepäck:  VERBOTEN