Gefährliche Güter oder Gefahrstoffe (HAZMAT) sind Gegenstände oder Substanzen, die eine Gefahr für die Gesundheit, die Sicherheit, das Eigentum oder die Umwelt darstellen können und wie folgt klassifiziert sind:
Anmerkung:
Alkoholisches Getränke Aufgegebenes Gepäck: Zulässig* |
Elektroschock-Waffen Aufgegebenes Gepäck: VERBOTEN
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Feuerwerkskörper und Wunderkerze Aufgegebenes Gepäck: VERBOTEN
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Neutralisierende Stoffe/Geräte Aufgegebenes Gepäck: VERBOTEN
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Munition für Sportzwecke, sicher verpackt Aufgegebenes Gepäck: Zulässig |
Nicht-radioaktive medizinische oder nicht-radioaktive Toilettenartikel Aufgegebenes Gepäck: Zulässig
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Flaschen mit Sauerstoff oder gasförmiger Luft Sauerstoff oder Luft Passagiere, die zusätzlichen Sauerstoff benötigen, wenden sich bitte an das Reservierungsbüro Hinweis: Die leeren Tauchflaschen unterliegen nicht dieser Beschränkung.
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Nicht infektiös Aufgegebenes Gepäck: Zulässig
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Isolierte Verpackungen mit gekühltem Flüssigstickstoff (Trockenversender) Aufgegebenes Gepäck: Zulässig
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Medizinisches Fieberthermometer oder Fieberthermometer Aufgegebenes Gepäck: Zulässig
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Streichhölzer, Sicherheit (ein kleines Päckchen) oder ein kleines Feuerzeug Aufgegebenes Gepäck: Mitführen am Körper erlaubt
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Batterien, Ersatz-/lose Batterien, einschließlich Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien Anmerkung: * Wattstunden (Wh) = Amperestunden (Ah) x Spannung (v) Aufgegebenes Gepäck: VERBOTEN
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Elektrische Gegenstände im Gepäck / Smart Baggage Selbstbalancierende persönliche Elektrokleinstfahrzeuge oder andere ähnliche Geräte sind in jedem Fall untersagt (z.B. Sagways). Sie dürfen weder als aufgegebenes Gepäck noch als Handgepäck mitgenommen werden! Aufgegebenes Gepäck: Zulässig
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Lithiumbatterien, Ersatz-/Losebatterien mit einer Nennleistung von mehr als 100 Wh, jedoch nicht mehr als 160 Wh oder mit einem Lithiummetallgehalt von mehr als 2 g Selbstbalancierende persönliche Elektrokleinstfahrzeuge oder andere ähnliche Geräte sind in jedem Fall untersagt (z.B. Sagways). Sie dürfen weder als aufgegebenes Gepäck noch als Handgepäck mitgenommen werden! Aufgegebenes Gepäck: VERBOTEN
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Lithium-Batterien: Tragbare elektronische Geräte (PED), die Lithium-Metall- oder Lithium-Ionen-Zellen oder -Batterien enthalten
Anmerkung: Das POC-Modell muss eines der folgenden Annahmekriterien erfüllen: Aufgegebenes Gepäck: Zulässig
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Lithium-Batterien: Sicherheitstechnische Geräte Aufgegebenes Gepäck: Erlaubt, aber genehmigungspflichtig*
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E - Zigaretten Aufgegebenes Gepäck: VERBOTEN
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Elektronische Geräte mit Lithium-Batterie-Betrieb * Wattstunden (wh) = Amperestunden (Ah) x Spannung (v) Aufgegebenes Gepäck: Zulässig
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Permeationsgeräte, Aufgegebenes Gepäck: Zulässig
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Tragbare elektronische Geräte mit nicht auslaufenden Batterien Aufgegebenes Gepäck: Zulässig
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Powerbanks Ab sofort ist jegliche Nutzung von Powerbanks an Bord der Flugzeuge von THAI untersagt. Weder das Laden mobiler Endgeräte über eine Powerbank noch das Laden der Powerbank selbst sind gestattet. Diese Regelung wird eingeführt, um ein Höchstmaß an Sicherheit für Passagiere und Besatzung zu gewährleisten. Es besteht selbstverständlich die Möglichkeit, mobile Endgeräte über die USB-Anschlüsse in den Sitzen aufzuladen. Unsere Langstreckenflotte ist entsprechend dafür ausgerüstet. Wir bitten unsere Passagiere, diese Sicherheitsmaßnahme zu befolgen und bedanken uns für Ihr Verständnis! - Unter oder entsprechend 100 Wh nur für den persönlichen Gebrauch. maximal 20 pro Passagier; * Wattstunden (wh) = Amperestunden (Ah) x Spannung (v)
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Radioisotopische Herzschrittmacher :oder andere Geräte Aufgegebenes Gepäck: Mitführen am Körper erlaubt
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Beschädigte oder zurückgerufene Batterien, auch wenn sie sich in einem Gerät befinden. Aufgegebenes Gepäck: VERBOTEN |
Nicht brennbare und ungiftige Aerosole für den Sport oder den Hausgebrauch Aufgegebenes Gepäck: Zulässig
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Gaskartuschen, klein und nicht entflammbar Aufgegebenes Gepäck: Erlaubt, aber genehmigungspflichtig*
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Lockenstäbe, die ein Kohlenwasserstoffgas enthalten Aufgegebenes Gepäck: Zulässig
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Lawinenrettungsrucksack Aufgegebenes Gepäck: Erlaubt, aber genehmigungspflichtig*
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Gerät der Kraftstoff enthält, um tragbare elektronische Geräte (PED) wie Kameras, Mobiltelefone, Laptops und Camcorder mit Strom zu versorgen. Aufgegebenes Gepäck: VERBOTEN
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Brennstoffzellen oder Verbrennungsmotoren Aufgegebenes Gepäck: Zulässig
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Campingzubehör Aufgegebenes Gepäck: Erlaubt, aber genehmigungspflichtig*
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Brennstoffzellenpatrone, Ersatz für tragbare elektronische Geräte. Aufgegebenes Gepäck: Zulässig
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Gasflaschen, nicht brennbar, nicht giftig, getragen für den Betrieb von mechanischen Gliedmaßen. Aufgegebenes Gepäck: Zulässig |
Chemische Pulver/Lösungen für den persönlichen oder gewerblichen Gebrauch, sofern sie nicht in der Liste der zulässigen Gegenstände aufgeführt sind. Aufgegebenes Gepäck: VERBOTEN
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Heizung Aufgegebenes Gepäck: VERBOTEN
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Wärmeerzeugende Gegenstände Aufgegebenes Gepäck: Erlaubt, aber genehmigungspflichtig*
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Ausrüstung zur Überwachung chemischer Kampfstoffe Aufgegebenes Gepäck: Erlaubt, aber genehmigungspflichtig*
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Sicherheitskoffer, Etuis, Geldbeutel Aufgegebenes Gepäck: VERBOTEN
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Trockeneis trocken (Kohlendioxid, fest) Aufgegebenes Gepäck: Erlaubt, aber genehmigungspflichtig*
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Thermometer, medizinisch oder klinisch, die Quecksilber enthalten Aufgegebenes Gepäck: Zulässig
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Thermometer oder Barometer, quecksilberhaltig Aufgegebenes Gepäck: VERBOTEN
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Lithium-Batterien: Sicherheitsausrüstung, die Lithiumbatterien enthält Aufgegebenes Gepäck: Erlaubt, aber genehmigungspflichtig* |
Motorisierte Privatfahrzeuge Aufgegebenes Gepäck: VERBOTEN |
Mobilitätshilfen: Lithium-Ionen-Akkus Aufgegebenes Gepäck: Erlaubt, aber genehmigungspflichtig*
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Mobilitätshilfen mit wasserdichtem Akku * Hinweis: Beispiele für Batterien, die den Sondervorschriften A123 und A199 entsprechen, sind: Alkali-Mangan-, Zink-Kohle-, Nickel-Cadmium- und Nickel-Metallhydrid-Batterien. Aufgegebenes Gepäck: Erlaubt, aber genehmigungspflichtig* |